Unsere Kanzlei mit Sitz in Mannheim ist auf die Beratung im Arbeitsrecht spezialisiert. Seit mehr als 30 Jahren vertreten wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen − unter anderem IT, Health Care, Consulting, Marketing, Gastronomie, produzierendes Gewerbe sowie Start-ups, Selbstständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte, Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bundesweit bei sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ob in der außergerichtlichen Beratung oder in Verfahren vor den Arbeitsgerichten − wir unterstützen Sie mit vollem Einsatz bei Ihren Anliegen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen auch in langwierigen und juristisch komplexen Verhandlungen nie aus den Augen zu verlieren und Sie mit dem bestmöglichen Ergebnis aus jeder Auseinandersetzung herauszuführen.
Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, der Einsatz von künstlicher Intelligenz, eine neue Erwartungshaltung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Wunsch nach veränderten Organisationsstrukturen und Führungsstilen prägen das neue Verständnis von Arbeit.
Dies stellt einige Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade aufgrund des akuten Fachkräftemangels ist es jedoch wichtig, die Bedürfnisse und Wünsche von Mitarbeitenden durch die Implementierung von “New Work”- Konzepten mehr in den Mittelpunkt zu rücken, um nachhaltig zukunftsfähig zu bleiben.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Mandantschaft bei der Umstrukturierung ihrer unternehmensinternen Prozesse und der Gestaltung neuer Arbeitsmodelle zu begleiten und unternehmerische Gesichtspunkte dabei nicht außer Acht zu lassen.
Ob Remote Work, 4-Tage-Woche, Workation oder Desk Sharing − wir gestalten Ihren Weg in die neue Arbeitswelt.
Oftmals ist eine außergerichtliche Einigung effektiver und kostengünstiger als die Durchführung eines Verfahrens vor den Arbeitsgerichten. Wir legen großen Wert darauf, nicht nur Ihre juristischen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren − eine Einigung ohne Gerichtsverfahren ist manchmal die bessere Lösung. Doch wenn ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten unumgänglich ist, kämpfen wir durchsetzungsstark für die Wahrung Ihrer Interessen.
Wir haben uns bewusst für eine Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete entschieden, denn unser Rechtssystem ist zu komplex, um in allen Bereichen gleichermaßen sachverständig zu agieren. Gerade das Fachgebiet Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet stark von Rechtsprechung geprägt, weshalb unser Team ständig Fortbildungen absolviert. Dank unserer langjährigen Erfahrung können unsere Mandantinnen und Mandanten auf fachlich kompetente juristische Unterstützung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bauen.
Ob Aufhebungsvertrag, Verhandlung mit der Gegenseite über eine Abfindung oder fristlose und ordentliche Kündigung − unser Team hilft Ihnen professionell und engagiert. In gemeinsamer Absprache finden wir die für Sie passende Strategie.
Wir vertreten Ihre Interessen nicht nur in Mannheim und Umgebung, sondern auch bundesweit. Unsere Rechtsberatung erfolgt aus diesem Grund auf Wunsch gerne vollständig digital.
Lassen Sie uns Arbeitskonzepte gemeinsam neu denken und Ihre Unternehmensstrukturen nachhaltig profitabler gestalten.
Wir sind auf individuelle Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Entscheidungen spezialisiert.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und teilen Sie uns mit, was wir für Sie tun können.
Das individuelle Arbeitsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen, die die Arbeitsbeziehung zwischen Mitarbeitenden und deren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern klären. Es umfasst alle Vereinbarungen und Verträge, die zwischen den beiden Parteien getroffen werden wie Arbeitsverträge, Kündigungen und Urlaubsvereinbarungen.
Im individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
Der Mutterschutz im Arbeitsrecht bezieht sich auf die speziellen Regelungen und Schutzmaßnahmen, die für Schwangere und Mütter gelten. Es soll ihre Gesundheit und die Gesundheit des ungeborenen Kindes schützen und ihnen bestimmte Rechte gewähren. Im Mutterschutz gilt beispielsweise ein Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter, ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten, die Möglichkeit von Schutzfristen vor und nach der Geburt, Anspruch auf Stillzeiten und ein Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Beschäftigten auf kollektiver Ebene − insbesondere durch Gewerkschaften und Betriebsräte.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt unsere Kanzlei unter anderem in folgenden Bereichen:
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die Arbeitsbedingungen und Gehälter in bestimmten Branchen regeln. Sie sind rechtlich bindend und gelten für alle Mitglieder der tarifvertragschließenden Parteien.
Das Betriebsverfassungsgesetz normiert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Beschäftigten. Es überträgt Mitspracherechte der unternehmerischen Entscheidungen an die Interessenvertreter und Mitbestimmungsrechte für Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft.
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