Wir sind eine auf die Schwerpunkte Arbeitsrecht und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Mannheim. Seit über 30 Jahren vertreten wir bundesweit erfolgreich die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Mit kurzen Kommunikationswegen, digitalen Tools und der erforderlichen Flexibilität bieten wir Ihnen eine agile und moderne Rechtsberatung, die dem schnelllebigen Arbeitsalltag gerecht wird.
Die Konzentration auf ausgewählte Rechtsgebiete ist für eine erstklassige juristische Beratung unerlässlich. Das Team unserer Kanzlei ist erfahren und hoch qualifiziert, nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil und ist immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Durch die Spezialisierung und langjährige Expertise in unseren Fachgebieten erarbeiten wir für Sie zielgerichtete, maßgeschneiderte Lösungen und begleiten Sie zuverlässig und sicher auf dem bestmöglichen Weg durch rechtliche Streitigkeiten.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Als Kanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten bei allen Fragen und Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Seite. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt auf der Beratung und Vertretung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Unternehmerinnen und Unternehmern, Gründerinnen und Gründern, Start-ups und Führungskräften.
Neben juristischem Wissen im Bereich Arbeitsrecht erfordert die Beratung von Beschäftigungsgebenden fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how. Dank jahrelanger Praxis können wir auf branchenspezifische Kenntnisse zurückgreifen, die insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bedeutsam sind.
Wir verstehen uns als langfristige Partner an Ihrer Seite und bieten eine konstante, kompetente rechtliche Begleitung in Ihrem unternehmerischen Alltag sowie bei betriebsinternen Auseinandersetzungen und Prozessen. Gerade in einer Zeit, in der sich das Verständnis von Arbeit fundamental wandelt und sich Unternehmerinnen und Unternehmer flexibel an veränderte Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen müssen, sollten auch Arbeitskonzepte rechtlich neu gestaltet werden − mit dem Ziel, erfolgreich, zukunftsfähig und innovativ zu bleiben.
Gemeinsam erarbeiten wir Restrukturierungspläne und alternative Beschäftigungsmodelle, begleiten Offboarding-Prozesse und betreuen Compliance-Maßnahmen, die mit Ihrer Corporate Identity im Einklang stehen.
Wir legen großen Wert darauf, neben Ihren rechtlichen Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Die Dauer von Verfahren vor den Arbeitsgerichten können je nach Komplexität des Falls und der Auslastung der Gerichte mehrere Monate, nicht selten auch länger als ein Jahr betragen. Gerichtsverfahren sind oftmals kostenintensiv und langwierig − aus diesem Grund versuchen wir, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir priorisieren außergerichtliche Konfliktlösungen, die in der Regel schneller, effektiver und kostengünstiger sind.
Neben der anwaltlichen Beratung bieten wir Inhouse-Seminare und Vorträge zu allen arbeitsrechtlichen Themen an wie Kündigungsrecht, Umsetzung von Whistleblower-Richtlinien (Hinweisgeberschutzgesetz) oder „New Work“-Konzepte (Workation, mobiles Arbeiten etc.).
Mobilität nimmt einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Die Verhängung eines Fahrverbots bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis kann tiefgreifende Auswirkungen auf Betroffene haben und schlimmstenfalls die berufliche Existenz bedrohen. Liegt bereits ein bestimmter Punktestand im Fahreignungsregister vor, vermag eine scheinbar einfache Ordnungswidrigkeit schon dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird.
Wir sind eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei und beraten und vertreten Sie kompetent mit großem Engagement in strafrechtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs) sowie bei Führerscheinangelegenheiten, im Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Bußgeldverfahren (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß).
Zudem übernehmen wir die Geltendmachung von Personenschäden und Sachschäden nach einem Verkehrsunfall, fordern von der gegnerischen Versicherung Schmerzensgeld oder kümmern uns um die Abwicklung sonstiger Schadenspositionen, die Ihnen aufgrund eines Verkehrsunfalls im Straßenverkehr entstanden sind. Als Opfer eines solchen können Sie − häufig von einem Tag auf den anderen − mit langfristigen Änderungen Ihrer Lebensumstände konfrontiert werden.
Unser Team unterstützt Sie bei der effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche und hilft bei der Schadensregulierung sowie bei einem Streit über die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung.
Wir freuen uns darauf, Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein und Ihre Interessen zu vertreten.
Die erste Kontaktaufnahme zu einer Anwältin oder einem Anwalt unserer Kanzlei ist kostenlos. Auch wenn wir Ihnen in einer einfach gelagerten Angelegenheit eine kurze telefonische Auskunft erteilen, fallen keine Kosten an.
Für eine fundierte juristische Erstberatung, die in der Regel 30 bis 45 Minuten dauert, berechnen wir gemäß den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) je nach Aufwand maximal 190 € zzgl. MwSt. Mehr zur Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin erfahren Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
In erstinstanzlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht trägt grundsätzlich jede Partei die Kosten für ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt selbst − unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sind Sie rechtsschutzversichert und ist Ihre Angelegenheit vom Versicherungsumfang abgedeckt, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, ohne dass Sie sich um eine Kostenübernahme kümmern müssen.
In anderen zivilrechtlichen Verfahren können Sie entstandene anwaltliche Kosten bei der gegnerischen Seite geltend machen, sollten Sie obsiegen. So z. B. in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie Opfer eines unverschuldeten Unfalls geworden sind.
Die Kosten und Gebühren sind grundsätzlich abhängig vom sogenannten Streitwert − dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Anliegens.
Selbstverständlich werden Sie bei einem Erstgespräch über die Höhe des Streitwerts und über anfallende Kosten umfänglich aufgeklärt. In geeigneten Fällen kann man die anwaltlichen Kosten auch über eine Honorarvereinbarung regeln.
Kanzlei wuesthoff.
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