Verkehrsrecht

Mobilität nimmt einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. So kann die Verhängung eines Fahrverbots bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis tief greifende Auswirkungen auf den Betroffenen haben – bis hin zur Zerstörung der beruflichen Existenz.

In diesem Zusammenhang mag auch die scheinbar einfache Ordnungswidrigkeit entscheidende Bedeutung erlangen z.B. dann, wenn aufgrund des Punktestandes im Fahreignungsregister die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Aber auch als Opfer bzw. Geschädigter von Verkehrsunfällen kann – oftmals von einem Tag auf den anderen – eine langfristige Änderung der Lebensumstände für den Betroffenen bzw. dessen Familie eintreten.

Im Verkehrsrecht werden in der Kanzlei u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen

Strafangelegenheiten im Verkehrsrecht wie z. B.

  • fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verkehrsunfallflucht
  • fahrlässige Tötung
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Führerscheinangelegenheiten z. B.

  • Fahrerlaubnisentzug / Fahrverbot
  • Führerschein auf Probe
  • EU – Führerschein

Bußgeldverfahren z. B.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsmessung
  • Rotlichtverstoß

In Abstimmung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherung kann auf diesen Gebieten eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit auf Verkehrstechnik spezialisierten Sachverständigen, z.B. der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG (www.vutonline.de), erfolgen.

Einen aktuellen Bußgeldrechner mit weiteren Informationen finden Sie unter http://bussgeld-info.de/

Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung auf dem Gebiet des

Verkehrszivilrechts z.B.

  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden (Reparaturkosten / Wiederbeschaffungskosten)
  • Gutachterkosten
  • Mietwagenkosten
  • Mehrbedarfsschaden (z. B. infolge unfallbedingter Behinderung)
  • Verdienstausfallschaden
  • Unterhaltsschaden
  • Verkehrsvertragsrecht (z. B. Leasingverträge; Gewährleistungsrechte aus Kauf- oder Reparaturvertrag)
  • Versicherungsvertragsrecht (z. B. Haftpflicht / Vollkasko)

Durch seine Dynamik unterliegt das Verkehrsrecht regelmäßigen Änderungen durch neue Urteile und Regularien wodurch gerade bei möglicherweise
existenzbedrohenden Verfahren unbedingt die Hilfe eines Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden sollte.