Arbeitsrecht

Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zunehmend mehr Flexibilität gefordert, was unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsleben und seine rechtliche Ausgestaltung hat.

Gerade das Arbeitsrecht ist – wie kaum ein anderes Rechtsgebiet – sehr stark von der Rechtsprechung geprägt, was eine ständige Fortbildung für mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht erfordert. Bei der Interessenwahrnehmung können meine Mandanten auf Kompetenz und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht bauen.

Im Arbeitsrecht werden in der Kanzlei u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts z. B.:

Individualarbeitsrecht

  • Kündigungsschutzverfahren (Änderungskündigung/Beendigungskündigung)
    u. a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers?
    – Welche Sozialdaten müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung berücksichtigt werden?
    – Welche Voraussetzungen gelten bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
    – Muss vor jeder verhaltensbedingten Kündigung abgemahnt werden?
    – Wann gilt für den Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz?
    – Gibt es ein Recht auf Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes?
  • Unterstützende Teilnahme an Verhandlungen
    (insbesondere Abfindungsverhandlungen)
  • Vertragsgestaltung (z.B. befristete/unbefristete Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Dienstwagennutzung, Wettbewerbsverbote etc.)
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Was ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bzw. Zusatzverträgen zu  beachten?
    – Welche Klauseln sind nach der aktuellen Rechtsprechung wirksam?
    – Wie kann ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet werden?
    – Wie lässt sich für den Arbeitnehmer bei Kündigungen eine Sperre von Leistungen   der Bundesagentur für Arbeit vermeiden?
  • Teilzeitarbeit (z.B. Teilzeit gem. dem Teilzeitbefristungsgesetz; Teilzeit in Elternzeit)
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Wann besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverringerung des Arbeitnehmers?
    – Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber ein Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers ablehnen?
    – Welche Gestaltungsmöglichkeiten für das Arbeitsverhältnis bestehen während der Elternzeit?
  • Urlaubsansprüche (z.B. Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung, Übertragung von Urlaubsansprüchen)
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Muss stets bei Ende des Arbeitsverhältnisses der Resturlaub abgegolten werden?
    – Unter welchen Voraussetzungen kann Urlaub auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden?
  • Zeugnisse
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Welche Formulierungen sind in einem Zeugnis zulässig?
    – Was muss/ soll in einem qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sein?
    – Wie interpretiert man den „Text zwischen den Zeilen“?
  • Betriebsübergänge nach § 613 a BGB (z.B. gestaltende Begleitung von Betriebsübergängen / Verschmelzungen)
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Wie muss die Belegschaft bei einem Betriebs(teil)übergang informiert werden?
    – Unter welchen Voraussetzungen kann eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang zulässig sein?
  • Schwerbehindertenrecht
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Welche Rechte und Pflichten bestehen laut Arbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und einem  schwerbehinderten Arbeitnehmer?
  • Pflegezeitgesetz
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf bezahlte/unbezahlte
    Freistellung bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger?
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierung)
    u.a. mit folgenden Fragestellungen:
    – Welche Folgen treffen den Arbeitgeber bei fehlerhafter Formulierung einer Stellenanzeige?
    – Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitnehmer bei einem Verstoß gegen   das Diskriminierungsverbot Schadensersatzansprüche geltend machen?
  • Compliance
    – Gestaltung und Implementierung von Compliance- und Ethikrichtlinien

Kollektives Arbeitsrecht

  • betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Betriebsratsanhörungen, Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen, Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Teilnahme an Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren, arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren etc.)
  • Tarifrecht (z.B. Beratung, Interessenvertretung und Gestaltung von Haustarifverträgen)

Zu meinen Mandanten zählen sowohl Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen (u.a. IT, Health Care, Dienstleistungen, Werbung, produzierendes Gewerbe, Handwerk) als auch Privatpersonen (Vorstände, Geschäftsführer, Arbeitnehmer). Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich individuell auf alle spezifischen Eigenheiten in diesen Branchen eingehen.