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Verkehrsrecht

Mobilität nimmt einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. So kann die Verhängung eines Fahrverbots bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis tief greifende Auswirkungen auf den Betroffenen haben - bis hin zur Zerstörung der beruflichen Existenz.

In diesem Zusammenhang mag auch die scheinbar einfache Ordnungswidrigkeit entscheidende Bedeutung erlangen z.B. dann, wenn aufgrund des Punktestandes im Verkehrszentralregister die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Aber auch als Opfer bzw. Geschädigter von Verkehrsunfällen kann - oftmals von einem Tag auf den anderen - eine langfristige Änderung der Lebensumstände für den Betroffenen bzw. dessen Familie eintreten.

Im Verkehrsrecht werden in der Kanzlei u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen

Verkehrsstrafangelegenheiten z. B.


  fahrlässige Körperverletzung
  Trunkenheitsfahrt
  Gefährdung des Straßenverkehrs
  Verkehrsunfallflucht
  fahrlässige Tötung
  Nötigung
  Fahren ohne Fahrerlaubnis

Führerscheinangelegenheiten z. B.

  Fahrerlaubnisentzug / Fahrverbot
  Führerschein auf Probe
  EU - Führerschein


Bußgeldverfahren z. B.

  Geschwindigkeitsüberschreitung
  Abstandsmessung
  Rotlichtverstoß

In Abstimmung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherung kann auf diesen Gebieten eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit auf Verkehrstechnik spezialisierten Sachverständigen, z.B. der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG (http://www.vutonline.de), erfolgen.


 

Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung auf dem Gebiet des

Verkehrszivilrechts z.B.

  Schmerzensgeld
  Sachschaden (Reparaturkosten / Wiederbeschaffungskosten)
  Gutachterkosten
  Mietwagenkosten
  Mehrbedarfsschaden (z. B. infolge unfallbedingter Behinderung)
  Verdienstausfallschaden
  Unterhaltsschaden
  Verkehrsvertragsrecht (z. B. Leasingverträge; Gewährleistungsrechte
aus Kauf- oder Reparaturvertrag)
  Versicherungsvertragsrecht (z. B. Haftpflicht / Vollkasko)
 
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